Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der FinanzLeucht GmbH (nachfolgend "FinanzLeucht", "wir" oder "uns") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie") über die Erbringung von Finanzaudit-Dienstleistungen.
Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, FinanzLeucht stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
FinanzLeucht bietet Finanzaudit-Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen an, darunter interne Audits, steuerliche Audits und operative Audits.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen FinanzLeucht und dem Kunden, die in einem gesonderten Vertrag oder einer Auftragsbestätigung festgehalten wird.
FinanzLeucht erbringt ihre Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Wirtschaftsprüfung.
Der Kunde verpflichtet sich, FinanzLeucht alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.
Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für die Koordination der Zusammenarbeit zuständig ist und befugt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben.
Die Vergütung für die Dienstleistungen von FinanzLeucht richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Dienstleistungen nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils 15 Minuten.
Rechnungen von FinanzLeucht sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist FinanzLeucht berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
FinanzLeucht verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Unterlagen des Kunden vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Auftrags zu verwenden.
FinanzLeucht wird personenbezogene Daten des Kunden nur im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
FinanzLeucht ist berechtigt, die allgemeine Tatsache der Beauftragung durch den Kunden als Referenz zu nennen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich.
FinanzLeucht haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FinanzLeucht nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
Die Haftung von FinanzLeucht ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit die Haftung nicht unbeschränkt ist.
Soweit nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
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